AGB


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MONDENKINDER HUNDEPENSION  

  1. Hunde, die die MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – besuchen, müssen über eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung verfügen. Die Versicherung und Versicherungsnummer muss angegeben werden.
  2. Hunde, die die MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – besuchen, müssen einen, dem Hundealter entsprechenden Impfschutz vorweisen. Der Impfpass muss mitgebracht werden. Sollte kein ausreichender Impfschutz bestehen, ist die MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – berechtigt vom Pensionsvertrag zurückzutreten.
  3. Hunde, die die MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – besuchen, müssen frei von Krankheiten mit Ansteckungsgefahr für andere Tiere oder Menschen sein. Ferner müssen die Hunde frei von Parasiten und Würmern sein. Idealerweise sollte dem Hund vor Besuch der MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – ein Spot-on-Präparat gegen Zecken, Flöhe etc. aufgetragen werden.
    Bringt ein Hund nachweislich eine Erkrankung mit in die MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler -, trägt der Hundehalter die dadurch entstehenden Kosten für die Mitbehandlung anderer Hunde und für die Desinfektion der Pensionsräume.
  4. Bei Erkrankung oder Verletzung des Hundes während des Pensionsaufenthaltes werden von MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – ein Tierarzt oder sonstige Dritte hinzugezogen und der Hundehalter informiert. Die hierfür entstehenden Kosten sind in voller Höhe vom Hundehalter zu tragen, wenn diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – aufgetreten sind.
  5. Die MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – haftet nicht bei eventuellen Verletzungen oder Schäden von Hunden, anderen Tieren, Personen oder Sachen, die während des Pensionsaufenthaltes entstehen, wenn diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – aufgetreten sind.
  6. MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – informiert den Hundehalter über die Unterbringung und Haltung während des Aufenthaltes. Besonderheiten der Verpflegung, medizinischen Versorgung, des sozialen Umgangs sind vor Vertragsabschluss vom Hundehalter ausdrücklich anzugeben.
  7. Läufige Hündinnen werden grundsätzlich in der MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – aufgenommen. Allerdings werden in diesem Fall individuelle Absprachen getroffen und eine Preiserhöhung um 15 Euro / Tag (= 35 Euro/Tag) veranschlagt.
  8. Mit Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch bei Pensionsantritt sind 50 Prozent des voraussichtlichen Preises zu leisten. Der Rest des Betrages wird bei Abholung des Hundes fällig. Wird während der Pensionszeit der Vertrag abgebrochen, muss dennoch der vereinbarte Preis für die gesamte Pensionszeit entrichtet werden.
  9. Die Pensionskosten betragen 20,00 Euro / Tag incl. Futter. Der Anreisetag wird voll berechnet, der Abreisetag wird ebenfalls voll berechnet, wenn der Hund nach 10.00 Uhr abgeholt wird. Eigenes Futter kann mitgebracht werden. Die Pensionskosten pro Tag bleiben dennoch gleich. Kosten für besondere Leistungen wie Pflege, Ausbildung etc. werden gesondert berechnet.
  10. Bei einer stundenweise Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen. Ist eine Fütterung gewünscht, ist dies bei Vertragsabschluss anzugeben.
  11. Bei Tagesbetreuung wird dieser Vertrag einmalig geschlossen und behält seine Gültigkeit bei allen Tagesbesuchen außer bei Urlaubsbetreuung.
  12. Bei An- und Abreise sind die Öffnungszeiten bindend: Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstag 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Sonntag ist Ruhetag. Die Termine für An- und Abreise müssen vor Pensionsantritt abgeklärt werden.
  13. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages sind schriftlich vorzunehmen. Dem Hundehalter bleibt es vorbehalten bis vier Wochen vor Pensionsantritt von diesem Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich per Post oder Mail erfolgen. Bei nicht rechtzeitig erfolgtem Rücktritt werden 50 Prozent der veranschlagten Kosten in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist umgehend zu begleichen.
  14. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig oder ungültig sein, gelten solche Bestimmungen als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarungen entsprechen.
  15. Gerichtsstand ist Deggendorf.