AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der MONDENKINDER HUNDEPENSION

  1. Hunde, die die MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler -  besuchen, müssen über eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung verfügen. Die Versicherung und Versicherungsnummer muss angegeben werden.
  2. Hunde, die die MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler -  besuchen, müssen einen, dem Hundealter entsprechenden Impfschutz vorweisen. Der Impfpass muss vorgelegt werden. Sollte kein ausreichender Impfschutz bestehen, ist die MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – berechtigt vom Pensionsvertrag zurückzutreten.
  3. Hunde, die die MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler -  besuchen, müssen frei von Krankheiten mit Ansteckungsgefahr für andere Tiere oder Menschen sein. Ferner müssen die Hunde frei von Parasiten und Würmern sein. Idealerweise wird dem Hund vor Besuch der MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler -  ein Spot-on-Präparat gegen Zecken, Flöhe etc. aufgetragen oder eine Tablette für Floh- und Zeckenschutz verabreicht.
    Bringt ein Hund nachweislich eine Erkrankung mit in die MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler -, trägt der Hundehalter die dadurch entstehenden Kosten für die Mitbehandlung aller anderen Hunde (Gasthunde und Hunde des Mondenkinder-Haushaltes und für die Desinfektion der gesamten Räume, in denen sich die Gasthunde aufhalten.
  4. Bei Erkrankung oder Verletzung des Hundes während des Pensionsaufenthaltes werden von MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – ein Tierarzt oder sonstige Dritte hinzugezogen. Die hierfür entstehenden Kosten sind in voller Höhe vom Hundehalter zu tragen, wenn diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – aufgetreten sind.
  5. Die MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – haftet nicht bei eventuellen Verletzungen oder Schäden von Hunden, anderen Tieren, Personen oder Sachen, die während des Pensionsaufenthaltes entstehen, wenn diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – aufgetreten sind.
  6. Für Schäden an Räumen und an der Einrichtung, die der Hund verursacht, hat der Halter aufzukommen.
  7. MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – informiert den Hundehalter über die Unterbringung und Haltung während des Aufenthaltes. Besonderheiten der Verpflegung, medizinischen Versorgung, des sozialen Umgangs sind vor Vertragsabschluss vom Hundehalter ausdrücklich anzugeben.
  8. MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – übernimmt keine Verantwortung und Haftung, wenn der Gasthund den vorschriftsmäßig gesicherten Zaun überwindet oder untergräbt oder der Hund sich beim Spaziergang von der Leine löst und wegläuft und sich dabei verletzt bzw. anderweitig Schaden anrichtet oder verursacht.
  9. Da die Pensionshunde im Haushalt der MONDENKINDER HUNDEPENSION – Beate Hensler – unmittelbaren Familienanschluss genießen und zusammen mit den Hunden der Pensionsleitung und den anderen Gasthunden leben, wird eine gute Grunderziehung und Sozialisierung vorausgesetzt. Ist diese nicht gewährleistet kann der Hund nicht aufgenommen werden, muss der Pensionsaufenthalt abgebrochen werden, bzw. werden Gebühren nachgefordert.
  10. Die Pensionskosten betragen 28,00 Euro / Tag für sozialverträgliche Hündinnen und 30,00 € / Tag für sozialverträgliche Rüden, incl. Futter.
    Bei  unsozialem Markierverhalten (in den Räumen), fehlender Sauberkeit, unsozialem Verhalten des Hundes gegenüber anderen Hunden wird ein Aufpreis von 25,00/Tag berechnet. Diese Kosten können auch nachträglich berechnet werden, wenn das Verhalten vorher nicht bekannt war oder der Hund als „stubenrein“ und/oder „gut sozialisiert“ angemeldet wurde.
    Sollte ein Quarantäneaufenthalt wegen Krankheit nötig werden, wird ebenfalls ein Aufschlag von 25,00 € auf den Tagessatz berechnet.
    45,00 Euro / Tag  incl. Futter werden für läufige Hündinnen berechnet. Wird eine Hündin während des Pensionsaufenthaltes läufig, werden Zusatzgebühren von 25,00 Euro/Tag auf den Tagessatz erhoben.
    Ihr Hund soll einen Erziehungsurlaub machen?  Die Kosten betragen für die Unterbringung und für die Erziehung pro Tag 85,00 € (täglich 1 Einzelstunde, tägliche Gruppenübungen, Unterbringung). Ein Mindestaufenthalt von 10 Tagen wird empfohlen!Wir haben keine festen Öffnungszeiten. Unabhängig von der Anreisezeit /Abreisezeit wird jeder Pensionstag voll berechnet. An- und Abreisezeiten werden vor dem Pensionsaufenthalt verbindlich abgesprochen. Ein Abreise nach 18 Uhr ist nicht möglich. Der Hund kann bis 08.00 Uhr des Folgetages abgeholt werden ohne weitere Tagesgebühr; ab 08.00 Uhr wird der neue Pensionstag berechnet.
    Eigenes Futter kann mitgebracht werden. Die Pensionskosten pro Tag bleiben dennoch gleich. Kosten für besondere Leistungen wie Pflege, Tierarztbesuch, Ausbildung etc. werden nach Aufwand gesondert berechnet.
    Ab dem 3. Hund gibt es 50% Nachlass auf den 3. Hund.
    Probewohnen für einen/halben Tag ist erwünscht, bei schwierigen Hunden ist es ein „Muss“!
  11. Mit Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch bei Pensionsantritt sind 50 Prozent des Preises zu leisten. Der Rest des Betrages wird bei Abholung des Hundes fällig. Wird während der Pensionszeit der Vertrag abgebrochen, muss dennoch der vereinbarte Preis für die gesamte Pensionszeit entrichtet werden.
  12. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen. Ist eine Fütterung gewünscht, ist dies bei Vertragsabschluss anzugeben.
    Tagesbetreuungszeiten: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (20,00 €) oder 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr (25,00 €).
    Bei Tagesbetreuung wird dieser Vertrag einmalig geschlossen und behält seine Gültigkeit bei allen Tagesbesuchen außer bei Urlaubsbetreuung.
  13. Wir haben keine festen Bring- und Abholzeiten und sind auch sonntags für Sie da. Trotzdem müssen die Bring- und Abholtermine verbindlich vereinbart und eingehalten werden. Nach 18 Uhr ist keine An- und Abreise möglich.
    Unpünktlichkeit schadet den anderen Gasthunden und unseren Hunden. Die Termine für An- und Abreise müssen vor Pensionsantritt abgeklärt werden.
  14. Stornogebühren, sorry, aber auch das muss sein…
    3 Wochen vor Pensionsantritt – 30% des Gesamtbetrages
    2 Wochen vor Pensionsantritt – 50% des Gesamtbetrages
    1 Woche vor Pensionsantritt – 70% des Gesamtbetrages
    Absage am Antrittstermin – 100% des Gesamtbetrages
  15. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages sind schriftlich vorzunehmen. Dem Hundehalter bleibt es vorbehalten bis vier Wochen vor Pensionsantritt von diesem Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich per Post oder Mail erfolgen. Bei nicht rechtzeitig erfolgtem Rücktritt werden oben genannte Stornokosten in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist umgehend zu begleichen.
  16. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig oder ungültig sein, gelten solche Bestimmungen als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarungen entsprechen.
  17. Gerichtsstand ist Passau.

Tittling, 01. Januar 2025