AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der MONDENKINDER HUNDEPENSION

  1. Hunde, die die MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler -  besuchen, müssen über eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung verfügen. Die Versicherung und Versicherungsnummer muss angegeben werden.
  2. Hunde, die die MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler -  besuchen, müssen einen, dem Hundealter entsprechenden Impfschutz vorweisen. Der Impfpass muss mitgebracht werden. Sollte kein ausreichender Impfschutz bestehen, ist die MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – berechtigt vom Pensionsvertrag zurückzutreten.
  3. Hunde, die die MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler -  besuchen, müssen frei von Krankheiten mit Ansteckungsgefahr für andere Tiere oder Menschen sein. Ferner müssen die Hunde frei von Parasiten und Würmern sein. Idealerweise wird dem Hund vor Besuch der MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler -  ein Spot-on-Präparat gegen Zecken, Flöhe etc. aufgetragen.
    Bringt ein Hund nachweislich eine Erkrankung mit in die MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler -, trägt der Hundehalter die dadurch entstehenden Kosten für die Mitbehandlung anderer Hunde und für die Desinfektion der Pensionsräume.
  4. Bei Erkrankung oder Verletzung des Hundes während des Pensionsaufenthaltes werden von MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – ein Tierarzt oder sonstige Dritte hinzugezogen. Die hierfür entstehenden Kosten sind in voller Höhe vom Hundehalter zu tragen, wenn diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – aufgetreten sind.
  5. Die MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – haftet nicht bei eventuellen Verletzungen oder Schäden von Hunden, anderen Tieren, Personen oder Sachen, die während des Pensionsaufenthaltes entstehen, wenn diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – aufgetreten sind.
  6. Für Schäden an Räumen und an der Einrichtung, die der Hund verursacht, hat der Halter aufzukommen.
  7. MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – informiert den Hundehalter über die Unterbringung und Haltung während des Aufenthaltes. Besonderheiten der Verpflegung, medizinischen Versorgung, des sozialen Umgangs sind vor Vertragsabschluss vom Hundehalter ausdrücklich anzugeben.
  8. MONDENKINDER Hundepension – Beate Hensler – übernimmt keine Verantwortung und Haftung, wenn der Gasthund den vorschriftsmäßig gesicherten Zaun überwindet oder untergräbt oder der Hund sich beim Spaziergang von der Leine löst und wegläuft.
  9. Die Pensionskosten betragen 25,00 Euro / Tag incl. Futter für sozial verträgliche Hunde (unsere Stammgäste)
    Bei  unsozialem Markierverhalten (in den Räumen) oder fehlender Sauberkeit des Hundes wird ein Aufpreis von 10,00/Tag berechnet.
    Sollte ein Quarantäneaufenthalt wegen Krankheit nötig werden, wird ebenfalls ein Aufschlag von 10,00 € auf den Tagessatz berechnet.

    30,00 Euro / Tag  incl. Futter für läufige Hündinnen. Wird eine Hündin während des Pensionsaufenthaltes läufig, werden Zusatzgebühren von 5,00 Euro/Tag erhoben.

    Ihr Hund soll einen Erziehungsurlaub machen?  Die Kosten betragen für die Unterbringung und für die Erziehung pro Tag 65,00 €. Ein Mindestaufenthalt von 10 Tagen wird empfohlen!

    Unabhängig von der Anreisezeit wird der Anreisetag voll berechnet, der Abreisetag wird ebenfalls voll berechnet, wenn der Hund nach 10.00 Uhr abgeholt wird. Eigenes Futter kann mitgebracht werden. Die Pensionskosten pro Tag bleiben dennoch gleich. Kosten für besondere Leistungen wie Pflege, Tierarztbesuch, Ausbildung etc. werden gesondert berechnet.

    Ab dem 3. Hund gibt es 50% Nachlass auf den 3. Hund.
    Probewohnen für einen/halben Tag ist erwünscht, bei schwierigen Hunden ist es ein „Muss“

  10. Mit Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch bei Pensionsantritt sind 50 Prozent des voraussichtlichen Preises zu leisten. Der Rest des Betrages wird bei Abholung des Hundes fällig. Wird während der Pensionszeit der Vertrag abgebrochen, muss dennoch der vereinbarte Preis für die gesamte Pensionszeit entrichtet werden.
  11. Bei einer stundenweise Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen. Ist eine Fütterung gewünscht, ist dies bei Vertragsabschluss anzugeben.
  12. Bei Tagesbetreuung wird dieser Vertrag einmalig geschlossen und behält seine Gültigkeit bei allen Tagesbesuchen außer bei Urlaubsbetreuung.
  13. Wir haben keine festen Bring- und Abholzeiten und sind auch sonntags für Sie da. Trotzdem müssen die Bring- und Abholtermine verbindend vereinbart werden.
    Unpünktlichkeit schadet den anderen Gasthunden und unseren Hunden. Die Termine für An- und Abreise müssen vor Pensionsantritt abgeklärt werden und sollten pünktlich eingehalten werden.
  14. Stornogebühren, sorry, aber auch das muss sein…3 Wochen vor Pensionsantritt – 30% des Gesamtbetrages
    2 Wochen vor Pensionsantritt – 50% des Gesamtbetrages
    1 Woche vor Pensionsantritt – 70% des Gesamtbetrages
    Absage am Antrittstermin – 100% des Gesamtbetrages
  15. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages sind schriftlich vorzunehmen. Dem Hundehalter bleibt es vorbehalten bis vier Wochen vor Pensionsantritt von diesem Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich per Post oder Mail erfolgen. Bei nicht rechtzeitig erfolgtem Rücktritt werden 50 Prozent der veranschlagten Kosten in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist umgehend zu begleichen.
  16. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig oder ungültig sein, gelten solche Bestimmungen als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarungen entsprechen.
  17. Gerichtsstand ist Passau.